Franchising und Vertrieb

Wir unterstützen unsere Mandanten im Bereich Franchising und Vertrieb und beraten bei der Wahl der geeigneten Form der Zusammenarbeit sowohl in der Aufbauphase des Franchise-Systems als auch beim Eintritt in ein bereits bestehendes Franchise-System. Unser Leistungsumfang umfasst u.a.:

  • Erstellung, Begutachtung und Verhandlung von Entwürfen der Franchise- und Vertriebsverträge
  • Analyse von Verträgen und Vereinbarungen im Hinblick auf etwaige Verstöße gegen Wettbewerbsrechte (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen)
  • Auslegung vertraglicher Bestimmungen zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Vertragsparteien
  • Analyse von Verträgen im Hinblick auf etwaige Kündigungsmöglichkeiten
  • Durchsetzung von Rechten und Pflichten von Parteien aus Franchise- und Vertriebsverträgen im Rahmen der gesetzlich zulässigen vorgerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen