Betreuung von Gesellschaften

Betreuung von Körperschaften - SKP Legal SZCZERBA & KASIŃSKI

Wir bieten eine umfassende rechtliche Betreuung von Gesellschaften, beginnend mit ihrer Gründung über die laufende Beratung, Restrukturierung und Umwandlung bis hin zur Abwicklung des Liquidationsverfahrens. Zu unseren Mandanten zählen in- und ausländische Gesellschaften, die Zweigniederlassungen bzw. Tochtergesellschaften in Polen haben. Bei der Betreuung unserer Mandanten in Deutschland und der Schweiz arbeiten wir in enger Abstimmung mit ortsansässigen Kanzleien zusammen, insbesondere in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.

Betreuung von Gesellschaften – Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Unterstützung bei der Wahl der geeigneten Form des Gewerbebetriebes
  • Erstellung, Verhandlung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und -satzungen sowie Vorbereitung von Gesellschafter- bzw. Aktionärsvereinbarungen, sog. Shareholders? Agreements
  • Erarbeitung interner Regelungen für Gesellschaftsorgane inkl. Geschäftsordnungen
  • Vorbereitung von Beschlüssen der Gesellschaftsorgane und Anfertigung der Sitzungsprotokolle
  • Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Beratung bei der Gründung und Tätigkeit von Gesellschaften nach deutschem und schweizerischem Recht sowie Unterstützung bei der Gründung in Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwaltskanzleien
  • Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer in Polen
  • Durchführung von Zusammenschlüssen und Teilungen von Gesellschaften, Umwandlung deren Rechtsform und ihrer Liquidation
  • Abwicklung von Kaufgeschäften in Bezug auf Anteile und Wirtschaftsgüter der Gesellschaften in Form von Share Deal und Asset Deal
  • Beratung zur Kapitalgewinnung für die Unternehmen, einschließlich der Abwicklung von Stammkapitalerhöhungen sowie Aktionärs- bzw. Gesellschafternachschüssen und -darlehen
  • Beratung bzgl. Haftung der Mitglieder von Gesellschaftsorganen
  • Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sowie zwischen Gesellschaftern und den Mitgliedern der Gesellschaftsorgane
  • Erstellung von Konsortialverträgen und Beratung bei Konsortialprojekten
  • Vertretung bei Gerichtsverfahren betreffend der Haftung der Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsmitglieder für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sowie für den der Gesellschaft zugefügten Schaden
  • Vertretung bei Gerichtsverfahren wegen Aufhebung oder Nichtigkeitserklärung von Gesellschafter- bzw. Aktionärsbeschlüssen
  • Vertretung vor Staatsbehörden, u.a. vor dem Amt für Konkurrenz- und Verbraucherschutz
  • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen
  • Vorbereitung von Investitionsverträgen, Investitionsberatung (Private Equity / Venture Capital)
  • Beratung und Vertretung des Unternehmers bei Kapitalfondsinvestitionen
  • Rechtliche Betreuung von Stiftungen und Vereinen