EU-Recht und grenzüberschreitende Verfahren

Das EU-Recht kommt in praktisch jedem Lebensbereich zum Ausdruck.  Aufgrund seines Anwendungsvorrangs kann das EU-Recht von den Parteien eines Rechtsverhältnisses nicht ignoriert werden; es muss gleichberechtigt mit dem nationalen Recht angewendet werden. Wir befassen uns seit vielen Jahren mit der Auslegung und Anwendung des europäischen und internationalen Rechts.

Ein besonderer Schwerpunkt in der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt in den grenzüberschreitenden Verfahren, welche insbesondere die deutsch-polnischen und französisch-polnischen Beziehungen betreffen (Internationales Wirtschaftsrecht). Unsere Dienstleistungen werden im Rahmen des polnischen und des europäischen Rechts erbracht, bei Bedarf werden ausländische Partnerkanzleien eingeschaltet und wenn nötig, vertritt die Kanzlei auch polnische Mandanten vor deutschen und französischen Gerichten.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Durchführung von Vollstreckungsverfahren aufgrund von polnischen oder europäischen Vollstreckungstiteln auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten
  • Durchführung von Vollstreckungsverfahren aufgrund von europäischen Vollstreckungstiteln in Polen
  • Durchführung von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, u.a. Veranlassung der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens und des sekundären Insolvenzverfahrens, Vertretung der Gläubiger im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, Anmeldung der Forderungen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens
  • Internationale Verfahren zur Teilung von Vermögen und Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
  • Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen ausländischen Kanzleien, unterstützen und koordinieren wir die rechtliche Betreuung unserer Mandanten bei Gerichtsverfahren, insbesondere in Deutschland, Frankreich und der Schweiz